KORINNA SCHLABACH

HEILPRAKTIKERIN PHYSIOTHERAPEUTIN  PRAXIS FÜR OSTEOPATHIE


Ablauf der Behandlung


Nach einer ausführlichen Anamnese erfolgen Diagnose und Therapie. Schicht für Schicht wird das Gewebe ertastet, um dadurch Bewegungseinschränkungen festzustellen.  In der Behandlung arbeitet man in der Osteopathie vorwiegend mit den Händen. Es handelt sich hierbei um eine sanfte Therapieform. Bei  entsprechenden Beschwerden können die manuellen Anwendungen auch durch Eisspray, Akupunkturnadeln oder Injektionen unterstützt werden. 

Osteopathie hat zum Ziel, den Körper in sein individuelles Gleichgewicht zubringen und die Selbstregulationskräfte zu aktivieren. Um ein Befinden langfristig zu bearbeiten, wird in der Osteopathie immer die Gesamtheit der Systeme behandelt. 

Eine Behandlungseinheit dauert dabei grundsätzlich 55 Minuten.

Vor der ersten osteopathischen Behandlung bekommen Sie eine Email mit einem Anamnesefragebogen zugesandt. Diesen sollten Sie ausdrucken und ausgefüllt zum Termin mitbringen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein zu drucken, dann möchte ich Sie bitten, mir das vor dem ersten Termin mitzuteilen. In diesem Fall erhalten Sie den Anamnesefragebogen direkt vor der Behandlung zum Ausfüllen und ich möchte Sie deshalb bitten 15 min vor der Behandlung zu erscheinen. 



 


Kosten der Behandlung

Die Kosten einer osteopathischen Behandlung betragen ca. 95 Euro bei einer Behandlungsdauer von 55 Minuten.

Die Kosten können bar oder per EC-Karte in der Praxis oder per Überweisung beglichen werden.
​Da es sich bei meiner Praxis um eine Bestellpraxis handelt, das heißt, dass ich mir bei Ihrem Termin ausschließlich Zeit für Sie nehme, bitte ich darum, Absagen unbedingt mit einer Frist von 24 Stunden im Voraus zu tätigen. Danach weise ich darauf hin, dass ich mir erlaube, Ihnen den versäumten Termin nach § 252 BGB in Rechnung zu stellen.

Eine Behandlung erfolgt nur nach vorheriger Terminabsprache.


In folgendem Verband bin ich Mitglied:

Deutscher Verband für Osteopathische Medizin (DVOM) (www.dvom.de)

 

Dies ist eine Voraussetzung vieler gesetzlicher Krankenkassen für die anteilige Erstattung der Kosten.


Die meisten gesetzlichen Kassen beteiligen sich an der Bezuschussung für Osteopathiebehandlungen. Über den Link zur Seite von osteokompass.de können Sie einen Überblick über die möglichen Konditionen Ihrer Kasse bekommen.

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

Die privaten Krankenkassen sowie private Heilpraktikerzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten im Einzelfall ganz oder teilweise. Dies hängt aber vom jeweiligen Tarif und den entsprechenden Versicherungsbedingungen ab.

In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur eigenen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären.

Heilpraktiker rechnen die osteopathische Leistung im Regelfall nach der eigenen berufsständigen Gebührenordnung (GebüH) bzw. dem Hufelandverzeichnis ab​.